Was ist Physiotherapie?
Die Physiotherapie befasst sich mit der Behandlung von Erkrankungen, Fehlentwicklungen, Verletzungsfolgen und Funktionsstörungen im Bereich Haltung, Bewegung, innere Organe und Nervensystem. Darüber hinaus wird Physiotherapie auch als vorbeugende Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge (Prävention) eingesetzt. Ziel der Therapien ist es, in einem ersten Schritt eine optimale Bewegungs- und Schmerzfreiheit herzustellen. Dann erfolgt das Einüben von Aktivitäten des täglichen Lebens wie Gehen oder Waschen.
Als natürliches Heilverfahren nutzt die Physiotherapie körpereigene Heilungsprinzipien und Anpassungsmechanismen und ist eine Alternative oder sinnvolle Ergänzung zur medikamentösen und operativen Krankheitsbehandlung. Sie umfasst u. a. die „10 wichtigsten Therapien“ wie Bobath, Manuelle Therapie oder Krankengymnastik.
Quelle: IFK e.v.
Wie erhalte ich Physiotherapie?
1. Arzt aufsuchen
Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen zur (unterstützenden) Krankheitsbehandlung Physiotherapie verordnen. Hierfür gibt es die Heilmittel-Richtlinien zur Verordnung von Physiotherapie und den dazugehörigen Heilmittelkatalog. Dieser Katalog legt das in der Regel medizinisch Notwendige fest, z. B. die Gesamtverordnungsmenge, die grundsätzlich ausreichen soll, das festgelegte Therapieziel zu erreichen. Ist die Gesamtverordnungsmenge bereits ausgeschöpft, kann der Arzt jedoch – medizinisch begründet – zusätzliche Behandlungen verordnen.
2. Verordnung erhalten
Auf der Heilmittelverordnung notiert der Arzt die Diagnose mit Leitsymptomatik, Verordnungsmenge und Therapieziel. Zudem wird festgehalten, welche Therapie Sie erhalten und wie oft Sie pro Woche behandelt werden sollen. Hier muss auch vermerkt sein, wenn Sie den Physiotherapeuten nicht selbst aufsuchen können: Dann erfolgt die Behandlung in sogenannten „Hausbesuchen“.
3. Physiotherapeut suchen
Falls Ihr Arzt auf dem Rezept nichts anderes notiert hat, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen mit der Behandlung beginnen.
4. Die Therapie
Die verordnete Behandlung wird dann in der Physiotherapiepraxis Ihrer Wahl durchgeführt. Hier erfolgt immer zuerst ein Gespräch über die Erkrankung und eine genaue physiotherapeutische Untersuchung (Befund), aus der sich die aktiven oder passiven Behandlungstechniken ergeben.
5. Zuzahlungsregelung
Die aktuelle Zuzahlung für Heilmittel beträgt 10,- € Rezeptgebühr je Verordnung und 10 % je Leistung. Diese Gebühren sind keine zusätzlichen Einnahmen des Therapeuten, sondern werden mit den Krankenkassen verrechnet. Die Höhe einer Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab. Es besteht eine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Zuzahlung, außer Sie sind hiervon befreit. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um zu klären, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder sind generell befreit.
Quelle: IFK e.v.
Unsere Therapieangebote
Warmpackungen, Heißluft und heiße Rolle
Brain-Gym Kinesiologie
Dreidimmensionales Skoliosebehandlung
Krankengymnastik am Gerät
Bindegewebsmassage
Schlingentischtherapie
Bobath-Therapie
Kinesio-Tape
Kältetherapie
Osteoporosetherapie
Hausbesuche
Da allen Patienten eine optimale Versorgung ermöglicht werden soll, sind wir gerne bereit, bei Patienten die schwere Erkrankungen haben, die Behandlung zu Hause durchzuführen.
Hierfür ist eine entsprechende Verordnung des Arztes über Hausbesuche erforderlich.